Professionelle Staplerschulungen
Als Projektmanager und Sicherheitsbeauftragter in Lager und Logistik prägen technische Problem-Lösungen meine täglichen Aufgaben. Ich biete 35 Jahre Erfahrung im Staplerfahren. Seit mehr als zehn Jahren bin ich zertifizierter Ausbilder an Staplern und anderen Flurförderzeugen nach DGUV 68 (BGV D27).
Meine Schulungen erfolgen nach den Vorgaben der UVV der Berufsgenossenschaften und erfüllen damit auch die Anforderungen aus dem Kleingedruckten Ihrer Versicherung. Rundum bilden meine Lehrgänge Ihre professionelle Alternative zu behördlichen Staplerschulungen der IHK, BG, TÜV oder DEKRA.
Ausbildung & Lehrgänge
Jede Schulung bereite ich nach Ihren betrieblichen Gegebenheiten vor. Das heißt, ich komme zu Ihnen, checke Lager, Fahrwege, Böden, Regale, Gefahrenstellen usw. So bilde ich Ihre Staplerfahrer bereits für die spätere Praxis aus. Diese verschiedenen Anforderungen fließen z.B. auch in die Grundausbildung zum Staplerschein oder jährliche Unterweisung ein. Ich schule u.a. auf realistischen Parcours, Schrägrampen oder in Regalen. Inhouse oder auf meinem Schulungsgelände.
KLASSISCHE GRUNDAUSBILDUNG
Die Grundausbildung richtet sich an alle, die Ihren Staplerschein erwerben wollen. Ich unterrichte die Teilnehmer in kleinen Gruppen an meinem Schulungsort oder in Ihrem Betrieb. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung sind die Teilnehmer zum Führen von Flurförderzeugen berechtigt.
BETRIEBLICHE AUSBILDUNG
Ich unterrichte Ihre Mitarbeiter auf dem in Ihrem Betrieb vorhandenen Gabelstapler direkt auf Ihrem Betriebsgelände. Diese Inhouse-Ausbildung vermittelt Ihren Fahrern die vorgegebenen schulischen Inhalte und bereitet sie außerdem auf die betrieblichen Gegebenheiten vor. Für kürzere Einarbeitungszeiten und sicheren Umgang mit Ihrem Stapler!
ZUSATZAUSBILDUNG / NACHSCHULUNG
Zusatzunterweisungen werden immer dann nötig, wenn Fahrer spezielle Flurförderzeuge oder deren Anbaugeräte sicher führen müssen oder Staplerfahrer länger als ein Jahr nicht gefahren sind. Ich schule den sachgemäßen Umgang und die Einhaltung der UVV-Vorschriften zu Sicherheit und Gefahrenvermeidung. Nachschulungen werden notwendig nach besonderen Vorkommnissen, wie z.B. Unfälle, Personenschäden oder größere Sachschäden.
JÄHRLICHE UNTERWEISUNG
Nach DGUV 1 müssen alle Führer von Flurförderzeugen mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden. Es handelt sich dabei um eine Pflicht des Unternehmers. Diese Unterweisung wird dokumentiert und der erteilte Fahrauftrag verlängert sich um ein Jahr.
GELTENDES RECHT
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SBG VII) geregelt. Dieses stellt für Unternehmer und seine Mitarbeiter verbindlich geltendes (autonomes) Recht dar. Zusammengefasst dürfen die Berufsgenossenschaften (BG) eigenständig Vorschriften erlassen, die aber durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen.
Die wichtigsten BG-Vorschriften und Grundsätze für Flurförderzeug-Fahrer und deren Ausbildung sind:
DGUV 1: "Grundsätze der Prävention". Hier sind u.a. die Pflichten des Unternehmers geregelt.
DGUV 68: "Flurförderzeuge"
DGUV 308 001: "Grundsätze für Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand"
TERMINE
Ich biete die Ausbildungen für Staplerfahrer nebenberuflich an. Die Schulungen halte ich bevorzugt am Wochenende und in kleinen Gruppen an meinem Schulungsort.
Lehrgänge können ab Freitag nachmittag bis einschließlich Sonntag stattfinden. Sie können individuelle Termine vereinbaren oder an bereits geplanten Lehrgängen teilnehmen.
Rufen Sie mich bitte einfach an oder senden Sie mir eine Nachricht. Ich melde mich innerhalb 24 Stunden bei Ihnen. Vielen Dank.